Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Abhängig vom Streitwert oder der Art des Themenfeldes kann es sein, dass Sie zwangsläufig einen Anwalt benötigen. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, ist eine anwaltliche Unterstützung in Form einer außergerichtlichen Beratung häufig sehr sinnvoll.

Grundsätzlich richten sich die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und bemessen sich dabei nach dem „Gegenstandswert“ und der Art der Angelegenheit.

Bei Verbrauchern gibt es die Möglichkeit zu einer ersten anwaltlichen Beratung. Der Anwalt berät Sie dabei, wird jedoch nicht nach außen für sie tätig. Je nach Komplexität des Falles liegen die Kosten dafür bei maximal 190,00 € netto.

Das hängt ganz vom Einzelfall ab. Einige Faktoren dabei sind: Aktuelle Auslastung der Gerichte, Vorhandensein von Immobilien, Ausgleich von Versorgungsrechten etc. Sie sollten auf jeden Fall mindestens 6 Monate einplanen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, hängt die Kostenübernahme für unsere Leistungen von Ihrer Police und den darin vereinbarten Leistungen ab. Wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

Mandanten in einer schwachen Einkommenssituation haben die Möglichkeit zur Inanspruchnahme staatlicher Hilfen. Außergerichtlich kann eine sog. „Beratungshilfe“ bei der Rechtsberatungsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts beantragt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe in Frage. Den Antrag dazu reichen wir gerne für Sie bei Gericht ein.

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